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SEPA InfomationenTeilnehmende LänderZum neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) gehören 34 Länder. Diese sind untergliedert in 28 EU-Staaten, sowie die drei EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Außerdem beteiligen sich die Nicht-EWR-Länder Schweiz, Monaco und San Marino ebenfalls an SEPA. Für Sie gelten zwar die Standard Regelwerke der SEPA, allerdings sind sie nicht an die EU-Verordnungen und EU-Richtlinien gebunden.
SEPA-Zahlungen sind lediglich in Euro möglich. Wenn ein Kunde eine Überweisung in eine andere Währung vornehmen möchte, muss er weiterhin eine Auslandsüberweisung tätigen. Wer ist betroffen?Grundsätzlich sind alle Kontoinhaber, sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, von der SEPA Umstellung betroffen. Das verbindliche Datum für die Umstellung war der 01. Februar 2014. Alle vorherigen Zahlungsverkehrsverfahren konnten nur bis zum 31. Januar 2014 genutzt werden.Welche Änderungen bringt die SEPA Umstellung mit sich?Für jegliche Überweisungen oder auch Lastschriftverfahren werden seit dem 01. Februar 2014 die internationale Kontonummer IBAN und der BIC benötigt. Diese sind sowohl auf den Kontoauszügen als auch im Onlinebanking Account der Banken ausgewiesen. Bereits bestehende Lastschrifteinzüge, für die Einzugsermächtigung notwendig ist, bleiben weiterhin bestehen. Für die Kunden entstand bei der Umstellung kein weiterer Aufwand, weil bestehende Daueraufträge oder Lastschriften automatisch von den Kreditinstituten umgestellt wurden. Die Verbraucher müssen sich aber an die neuen Bezeichnungen gewöhnen, da eine Einzugsermächtigung nun SEPA-Mandat heißt und somit auch mit einer individuellen Mandats Referenznummer versehen ist. Diese ist für die Bank besonders wichtig, wenn Aufträge gestoppt werden sollen. Außerdem werden fortan alle Lastschriften auf dem Kontoauszug mit dem Kürzel SDD (SEPA Direct Debit) gekennzeichnet sein. Firmen hingegen die eine Einzugsermächtigung haben, müssen Ihre Kunden mindestens 14 Tage vor der ersten SEPA-Lastschrift drüber informieren, mit welcher Gläubiger ID und mit welcher Mandatsreferenznummer sie welchen Betrag abbuchen. Die Kunden sollten schriftlich über diesen Einzug informiert werden. Handelt es sich dabei um einen regelmäßigen Einzug, reicht eine einmalige Information. Sollte sich der Beitrag jedoch ändern, muss auch in diesem Fall der Kunde informiert werden.Welche Arten des SEPA Verfahrens gibt es?Es gibt im europäischen Zahlungsverkehr drei SEPA Verfahren: - SEPA Überweisung (SCT – SEPA Credit Transfer) - SEPA Lastschrift - Standard – Lastschrift ( SDD – SEPA Core Direct Debit) - Geschäftskunden- Lastschrift (B2B – SEPA Business-to-Business Direct Debit) - SEPA Kartenzahlung (SCR – SEPA Cards Framework)Ziele und VorteileEin wichtiges Ziel der SEPA Umstellung ist, dass grenzüberschreitende, bargeldlose Zahlungen ebenso schnell und sicher abgewickelt werden können, wie Inlandsüberweisungen. Generell gilt für elektronische SEPA Überweisungen ein Bearbeitungszeitraum von einem Werktag, für die Überweisungen in Papierform hingegen zwei Tage. Darüber hinaus sind die Auslandsüberweisungen innerhalb Europas günstiger geworden. Diese Vorteile sind nicht nur für Privatkunden, sondern auch für Firmen von großer Bedeutung. Diese können durch das neue SEPA-Lastschriftverfahren Produktpaletten erweitern und somit neue Märkte abdecken. Einen weiteren Vorteil stellen die Sicherheitsfunktionen der IBAN dar. Enthält die Überweisung einen Zahlendreher, wird sie nicht ausgeführt. Der Überweisende kann in diesem Fall noch einmal die Eingaben kontrollieren. Die Chance, dass das Geld auf einem falschen Konto landet, minimiert sich durch die Eingabe der Prüfziffer, welche sich aus der Bankleitzahl und der Kontonummer errechnet. Trotz des geringen Risikos der Falscheingabe, können Fehler nie hundertprozentig ausgeschlossen werden. Deswegen sollten Verbraucher die Daten immer ein zweites Mal kontrollieren, da sie sonst oftmals die Kosten und Risiken selbst tragen müssen. Verbraucher können nun europaweit das Lastschriftverfahren, also die SEPA Basislastschrift nutzen. Somit hat dieser in Europa ebenfalls die gleichen Erstattungsrechte wie in Deutschland. Das heißt er kann innerhalb von acht Wochen jeder Kontobelastung ohne Grund widersprechen. |
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